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   VGH Bayern, 06.04.1994 - 11 B 93.3927   

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VGH Bayern, 06.04.1994 - 11 B 93.3927 (https://dejure.org/1994,8576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.1994 - 11 B 93.3927 (https://dejure.org/1994,8576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 1994 - 11 B 93.3927 (https://dejure.org/1994,8576)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 45 Abs. 1 Satz 1

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 980 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Würzburg, 20.08.2014 - W 6 K 13.854

    Verkehrsrechtliche Anordnung; begehrtes Haltverbot gegenüber Grundstücksein- und

    Erschwernisse bei der Benutzung, die nicht die für ein Eingreifen des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO erforderliche Intensität erreichen, kann er dann nicht auf die Allgemeinheit abwälzen (vgl. VG Ansbach, U.v. 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200 - juris; BayVGH, B.v. 21.12.2005 - 11 CS 05.1329 - juris; U.v. 12.1.1998 - 11 B 96.2895 - BayVBl. 1998, 341; B.v. 6.4.1994 - 11 B 93.3927 - BayVBl. 1995, 85; OVG Bremen, U.v. 16.1.1979 - I BA 61/77 - DÖV 1979, 723; BVerwG, U.v. 22.1.1971 - VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112).
  • VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200

    Anspruch auf Anordnung eines Haltverbotes gegenüber Garagenzufahrt; Zumutbarkeit

    Dies kann auch dem Kläger angesonnen werden und beruht letztlich auf den in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, dass betroffene Anlieger erst alle ihnen mögliche und zumutbare Abhilfsmaßnahmen - insbesondere auf dem eigenen Grundstück (vgl. etwa BayVGH vom 6.4.1994 - Az. 11 B 93.3927, juris) - treffen müssen, bevor ein Anspruch auf Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde bestehen kann.
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